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Barrierefreiheit: Das gilt seit Mitte 2025

Seit Ende Juni ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz scharf. Eine Einordnung ohne Panik: wer betroffen ist, was zu tun bleibt und was sich nebenbei lohnt.

Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, und die ersten Wochen danach verliefen genau so, wie Gesetzesstichtage im Internet eben verlaufen: Ein Teil der Unternehmen hat rechtzeitig umgebaut, ein größerer Teil hofft, nicht gemeint zu sein, und dazwischen verdienen Panikverkäufer an der Unsicherheit. Zeit für eine nüchterne Bestandsaufnahme: Wer muss jetzt wirklich handeln, was ist konkret zu tun, und warum lohnt sich das Thema auch für alle, die das Gesetz gar nicht trifft?

Wer betroffen ist und wer aufatmen darf

Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Im Web-Alltag bedeutet das vor allem: Wer online Verträge mit Privatkunden anbahnt oder abschließt, also einen Shop betreibt, Buchungen oder Terminvereinbarungen anbietet, fällt in aller Regel unter die Pflichten. Reine Präsentationsseiten ohne solche Funktionen sind meist nicht direkt erfasst, und für Kleinstunternehmen unter zehn Mitarbeitenden und zwei Millionen Euro Jahresumsatz gibt es bei Dienstleistungen eine Ausnahme. Vorsicht allerdings mit vorschneller Entwarnung: Schon ein Buchungsformular kann die Einordnung ändern, und die Grenzfälle gehören in fachkundige Prüfung, nicht in Wunschdenken.

Was seit dem Stichtag anders ist

Neu ist weniger der Inhalt der Anforderungen als ihr Gewicht: Die Marktüberwachungsbehörden können Verstöße jetzt beanstanden und Bußgelder verhängen, und Mitbewerber wie Verbände beobachten den Markt erfahrungsgemäß aufmerksam. Das deutsche Internet hat eine verlässliche Abmahnkultur, und wer betroffen ist und sichtbar nichts unternommen hat, bietet eine offene Flanke. Umgekehrt gilt: Wer nachweislich an der Umsetzung arbeitet, priorisiert und dokumentiert, steht in jeder Auseinandersetzung besser da als der, der das Thema aussitzt.

Die Anforderungen, ins Praktische übersetzt

Hinter den Paragrafen stehen vier bekannte Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Konkret heißt das unter anderem ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sichtbare Fokusmarkierungen, verständliche Formulare mit klaren Fehlermeldungen und eine Struktur, mit der Vorlesesoftware arbeiten kann. Nichts davon ist Geheimwissen, das meiste ist solides Handwerk, und genau deshalb ist der verbreitete Reflex, das Problem mit einem Overlay-Werkzeug per Knopfdruck zu lösen, der falsche: Solche Aufsätze gelten fachlich als unzureichend und haben Prüfungen wiederholt nicht bestanden. Barrierefreiheit entsteht im Fundament der Seite.

Der sinnvolle Fahrplan für Nachzügler

Wenn Sie betroffen sind und noch nichts passiert ist: keine Panik, aber Tempo. Schritt eins ist eine Bestandsaufnahme mit Prüfwerkzeugen und einem manuellen Test per Tastatur, daraus entsteht eine priorisierte Mängelliste. Schritt zwei sind die schnellen Posten, die den Großteil der typischen Verstöße beseitigen: Kontraste, Alternativtexte, Formularbeschriftungen, Fokus-Sichtbarkeit. Schritt drei ist die ehrliche Systemfrage: Bei betagten Websites mit verbauter Technik ist die Nachrüstung oft teurer als der ohnehin überfällige Neuaufbau, bei dem Barrierefreiheit von Anfang an mitläuft. Diese Abwägung rechnen wir bei Website-Projekten inzwischen standardmäßig mit durch.

Der Gewinn jenseits der Pflicht

Es wäre schade, das Thema nur als Bußgeldvermeidung zu betrachten. Millionen Menschen in Deutschland leben mit Einschränkungen, dazu kommt eine alternde Kundschaft mit nachlassendem Sehvermögen, das ist Kaufkraft, keine Randnotiz. Und die Nebenwirkungen sind durchweg angenehm: Gute Kontraste helfen jedem Bildschirm im Sonnenlicht, klare Strukturen jedem eiligen Besucher, und vieles von dem, was Barrierefreiheit verlangt, deckt sich mit dem, was Suchmaschinen ohnehin belohnen. Barrierefrei gebaute Seiten sind im Schnitt schneller, verständlicher und besser auffindbar, das ist der seltene Fall einer Pflicht mit eingebauter Rendite.

Unser Fazit

Ein gutes Jahr nach den letzten Aufgeregtheiten lässt sich sagen: Das Gesetz ist weder der Weltuntergang, als der es verkauft wurde, noch die Behördenposse, als die es belächelt wurde. Betroffene sollten jetzt strukturiert handeln, die Schonfrist ist vorbei. Alle anderen bekommen mit Barrierefreiheit eine bessere Website zum Zeitpunkt ihrer Wahl, und der klügste Zeitpunkt ist der nächste ohnehin geplante Umbau. Bei uns gehört barrierearmes Bauen seit Jahren zum Standard, nicht wegen der Paragrafen, sondern weil es schlicht bessere Websites ergibt.

Oliver Misch, Autor dieses Beitrags und Geschäftsführer der medienplus GmbH

Über den Autor: Oliver Misch

Geschäftsführer der medienplus GmbH

Oliver führt die Agentur hinter amtu seit 2009 und hat seitdem über 250 Unternehmen bei Websites, Marken und Kampagnen begleitet. Hier schreibt er auf, was sich in Projekten bewährt hat. Fragen zum Beitrag? Schreiben Sie uns oder lernen Sie Oliver kennen.

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